• 100% Diskrete Verpackung
  • Gratis EU Versand ab 125 € Einkauf*
  • Internationaler Versand

Algemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Mister B

MISTER B WHOLESALE & INTERNET BV 
PO BOX 789   1000 AT   Amsterdam

Tel +31(0)20 788 30 00  Fax +31(0)20 788 30 90

Van der Madeweg 5-B 1099 BS   Amsterdam - Duivendrecht

E-Mail: [email protected]

www.misterb.com

 

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN MISTER B

 

mit Sitz in Amsterdam-Duivendrecht

Registernummer KvK Amsterdam: 34.275.441

 

 

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Der Abnehmer:           Die natürliche oder juristische Person, die mit dem Lieferanten einen Vertrag zwecks der Abnahme von Produkten vom Lieferanten geschlossen hat.

Der Verbraucher:       Die natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung ihres Berufs oder Unternehmens handelt, die mit dem Lieferanten einen Vertrag zwecks der Abnahme von Produkten vom Lieferanten geschlossen hat.

Der Lieferant:             Mister B Wholesale & Internet BV, Mister B Trading BV oder Mister B Leather & Rubber BV, alle mit Büros im Van der Madeweg 5B in Amsterdam-Duivendrecht.

Der Wiederverkäufer: Die natürliche oder juristische Person, die mit Produkten vom Lieferanten handelt, unabhängig davon, ob diese Produkte direkt vom Lieferanten bezogen worden sind oder durch einen oder mehrere (nachfolgende) Abnehmer.

Das Produkt:              Das Produkte oder auch die Produkte, die Gegenstand dieses Vertrags sind.

Mister B Produkte:     Das Produkt oder auch die Produkte, die vom Lieferanten hergestellt worden sind.

Bestehende Produkte: Das Produkt oder auch die Produkte, die nicht vom Lieferanten hergestellt worden sind, sondern von jemand anderem.

Der Vertrag:               Jeder Vertrag zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten zwecks der Abnahme von Produkten und Dienstleistungen.

 

Artikel 2: Allgemeines

2.1           Diese Bedingungen bilden einen Teil aller durch den Lieferanten gemachten Angebote, Offerten, Mitteilungen und aller mit dem Lieferanten abzuschließenden Verträge.

2.2 Die Anwendbarkeit von Einkaufs- und/oder anderen Bedingungen wird durch den Lieferanten ausdrücklich ausgeschlossen.

2.3 Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich vereinbart worden sind, und dann nur für den entsprechenden Vertrag, durch den sie festgelegt worden sind, ansonsten bleiben diese Bedingungen gültig.

2.4 Die eventuelle Nichtanwendbarkeit (eines Teils) dieser Allgemeinen Bedingungen lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2.5 Bevor ein Fernvertrag mit einem Verbraucher abgeschlossen wird, wird der Text dieser Allgemeinen Bedingungen dem Verbraucher über den elektronischen Weg so zur Verfügung gestellt, dass dieser vom Verbraucher auf eine einfache Art und Weise auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Falls dies vernünftigerweise nicht möglich ist, wird, bevor der Fernvertrag abgeschlossen wird, mitgeteilt, wo man sich über den elektronischen Weg mit den Allgemeinen Bedingungen vertraut machen kann und dass diese auf Anfrage des Abnehmers, über den elektronischen Weg oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.

2.6  Alle Artikel dieser Allgemeinen Bedingungen sind für den Abnehmer und den Verbraucher anzuwenden, außer wenn ausdrücklich angegeben ist, dass sie nur für einen der beiden gelten.

 

Artikel 3: Angebote

3.1 Alle Angebote, Offerten und andere Mitteilungen sind freibleibend und es handelt sich bei allen um eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Der Lieferant ist erst durch eine schriftliche Bestätigung oder Annahme eines Angebots von einem Abnehmer/Verbraucher gebunden. Das Angebot ist die aufgegebene Bestellung. Die Annahme ist die Bestätigung der Bestellung. Die Frist für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots seitens des Verbrauchers wird in den Angeboten, Offerten oder anderen Mitteilungen des Lieferanten angegeben.

3.2 Falls keine vorherige schriftliche Bestellung oder Annahme einer Bestellung erfolgt ist (beispielsweise bei Verkauf aus dem Lagervorrat) kommt der Vertrag zustande, indem der Lieferant teilweise oder vollständig einer Bitte um Lieferung nachgekommen ist und der Abnehmer/Verbraucher vollständig bezahlt hat oder zumindest den vereinbarten Teil des Gesamtbetrags.

3.3 Änderungen bei Preisen, dem Sortiment und der Zusammenstellung (beispielsweise der Farbe, Form, Größe) von Produkten sind vorbehalten.

3.4 Falls ein Vertrag für periodische Lieferungen zustande kommt, vereinbaren der Lieferant und der Verbraucher hierfür auf jeden Fall die Mindestdauer.

 

Artikel 4: Preise

4.1 Alle Preise sind ausschließlich der staatlich festgelegten MwSt., außer wenn ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Für Verbraucher sind die Höhe der MwSt. sowie der Betrag einschließlich MwSt. immer angegeben. Der Lieferant ist in jedem Fall berechtigt, die Preise zu erhöhen, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe dieser Preiserhöhung gegenüber seinen Abnehmern. Der Vertrag wird auf der Grundlage der Preise eingegangen, die der Lieferant zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses handhabt. Nach der Veranlassung einer aufgegebenen Bestellung kann der Lieferant zuerst eine Pro-forma-Rechnung versenden. Diese Pro-forma-Rechnung wird nach der Lieferung durch eine endgültige Rechnung ersetzt. Falls die endgültige Rechnung niedriger als die Pro-forma-Rechnung sein sollte, wird der Differenzbetrag mit eventuell noch ausstehenden Rechnungen verrechnet oder zurückerstattet.

4.2 Alle Preise sind einschließlich Standardverpackung, außer wenn und soweit schriftlich vom Lieferanten etwas anderes angegeben ist. Bei Bestellungen unter 200 EUR kann der Lieferant einen Zuschlag für Kleinbestellungen berechnen. Besondere Verpackungskosten und spezielle Vorkehrungen, die zu Transportzwecken getroffen werden müssen, gehen immer auf Rechnung des Abnehmers/Verbrauchers. Die zusätzlichen Kosten, die hierdurch entstanden sind, werden im Voraus mitgeteilt.

 

Artikel 5: Lieferung

5.1 Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, findet die Lieferung ab dem Lager Mister B am Van der Madeweg oder von dem Ort an statt, von wo aus die für den Abnehmer bestimmten Produkte dem ersten Spediteur übergeben werden. Falls schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, reisen die Produkte auf Rechnung und Risiko des Abnehmers.

5.2 Die Versandmethode und Wahl des Transportmittels bestimmt der Lieferant. Falls der Abnehmer eine andere Versandart bzw. ein anderes Transportmittel wünscht, muss der Abnehmer dies bei der Bestellung ausdrücklich erwähnen. Alle eventuell damit verbundenen Mehrkosten gehen auf Rechnung des Abnehmers.

5.3 Der Abnehmer ist verpflichtet, die Produkte beim ersten Erhalt anzunehmen. Falls der Abnehmer dieser Pflicht nicht nachkommt, gehen alle hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Abnehmers.

5.4 Die Annahme der Produkte durch den Abnehmer, unabhängig von der Art des Transports, gilt als Beweis dafür, dass die Produkte in einem guten Zustand abgeliefert worden sind, außer wenn durch den Abnehmer ein ausdrücklicher Vorbehalt zur Sache durch einen Vermerk auf dem Frachtbrief oder auf dem Lieferschein gemacht worden ist und er dies dem Lieferanten innerhalb der in Artikel 10 genannten Frist meldet.

 

Artikel 6: Lieferfrist

6.1 Jedes vom Lieferanten genannte Lieferdatum ist nur ein geplantes Datum und ist nicht verbindlich und gilt für den Lieferanten nicht als endgültiger Termin. Der Lieferant haftet deshalb auch nicht für eventuelle Schäden als Folge der Überschreitung der Lieferfrist.

6.2 Wenn die bestellten Produkte nicht lieferbar zu sein scheinen, wird der Lieferant dies mitteilen. Der Verbraucher wird innerhalb von dreißig Tagen kostenlos den bezahlten Betrag zurückerhalten, oder falls dies vereinbart wurde, wird ihm kostenlos ein Produkt von gleicher Qualität geliefert.

6.3 Die Lieferfrist kann um die Anzahl der Tage verlängert werden, die der Abnehmer/Verbraucher sich mit der Bezahlung eines Betrags verspätet, dem er dem Lieferanten schuldet.

6.4 Der Lieferant haftet für keinen Aufenthalt, keine Verspätung oder Verhinderung beim Transport der Sendung. Wenn der Abnehmer/Verbraucher nicht zumindest eine zeitige Lieferung verlangt, gehen alle damit verbundenen Mehrkosten auf Rechnung des Abnehmers/Verbrauchers.

Artikel 7: Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Lieferant behält sich das Eigentum an den durch ihn an den Abnehmer gelieferten Produkten vor, bis der Kaufpreis dafür vollständig bezahlt worden ist. Der Abnehmer/Verbraucher ist verpflichtet, auf Anfrage des Lieferanten an der Begründung des Pfandrechts auf durch ihn vom Lieferanten gekaufte Gegenstände mitzuwirken, und zwar als Sicherheit zur Bezahlung durch den Abnehmer/Verbraucher.

7.2 Der Abnehmer/Verbraucher ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der für diese Produkte erforderlichen Sorgfältigkeit aufzubewahren. Das Risiko hinsichtlich der Beschädigung und des Verlusts der Produkte wird unmittelbar nach der Lieferung der Produkte auf den Abnehmer/Verbraucher übertragen.

7.3 Solange das Eigentum der gelieferten Produkte nicht auf den Abnehmer/Verbraucher übertragen worden ist, darf dieser die Produkte nicht verkaufen, verpfänden oder Dritten irgendein Recht daran verleihen und auch nicht die Produkte tatsächlich an einen Dritten übertragen oder zur Verfügung stellen.

7.4 Wenn der Abnehmer/Verbraucher seine Zahlungs- oder andere Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Bedingungen gegenüber dem Lieferanten nicht ausreichend erfüllt oder der Lieferant guten Grund hat zu befürchten, dass der Abnehmer/Verbraucher seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen wird, ist der Lieferant berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte nach seiner Wahl vorübergehend oder endgültig zurückzunehmen. Der Abnehmer/Verbraucher ermächtigt den Lieferanten hiermit schon jetzt, um dann das Gelände und/oder den Teil davon zu betreten, auf dem die Produkte sich befinden, um diese Produkte zurücknehmen zu können. Wenn der Lieferant sein Recht nutzt, die Produkte zurückzunehmen, hat er die Wahl, die Güter bei sich aufzubewahren oder auf Kosten des Abnehmers zu lagern, bis der Abnehmer/Verbraucher alle seine Pflichten erfüllt hat, oder aber die Produkte zu verkaufen und den Erlös davon mit den ausstehenden Forderungen zu Lasten des Abnehmers/Verbrauchers zu verrechnen. Dies alles schadet nicht dem Recht des Lieferanten auf Schadensersatz nach diesen Bedingungen und dem Gesetz.

 

Artikel 8: Zurückrufen von bestehenden Produkten

8.1 Falls nach der ausschließlichen Beurteilung des Lieferanten Anlass besteht, um schon an den Abnehmer/Verbraucher gelieferte bestehende Produkte zur Prüfung, Kontrolle oder aus irgendeinem anderen Grund zurückzuholen, verpflichtet der Abnehmer/Verbraucher sich bedingungslos, bei der ersten Anfrage des Lieferanten die entsprechenden bestehenden Produkte zurückzugeben und außerdem jede diesbezüglich gewünschte Mitarbeit zu leisten, sowie unter anderem die Besorgung von Auskünften und die Ermöglichung des Zugangs zu dem Ort, an dem die entsprechenden Produkte sich befinden.

8.2 Nach Wiedererhalt der Produkte im Originalzustand wird der Lieferant nach seiner Wahl die wieder erhaltenen Produkte durch gleichwertige neue Produkte ersetzen oder dem Abnehmer/Verbraucher den Rechnungswert der zurück erhaltenen Produkte bezahlen, eventuell erhöht um die durch den Abnehmer/Verbraucher aufgewandten angemessenen Kosten. Der Lieferant ist nicht an irgendwelche anderen außer den im letzten Satz beschriebenen Pflichten gebunden.

8.3 Der Lieferant übernimmt keine Produkthaftung, außer sich hieraus ergebender Haftung nach dem Gesetz, für Mängel an bestehenden Produkten und Schäden, die sich als Folge daraus ergeben haben.

 

Artikel 9: Zurückrufen von Mister B Produkten

9.1 Falls nach der ausschließlichen Beurteilung des Lieferanten Anlass besteht, um im Interesse des Endverbrauchers oder im Interesse der Handhabung des guten Rufs des Lieferanten schon an den Abnehmer/Verbraucher gelieferte Mister B Produkte zur Prüfung, Kontrolle oder aus irgendeinem anderen Grund zurückzuholen, verpflichtet der Abnehmer/Verbraucher sich bedingungslos, bei der ersten Anfrage des Lieferanten die entsprechenden Mister B Produkte zurückzugeben und außerdem jede diesbezüglich gewünschte Mitarbeit zu leisten, sowie unter anderem die Besorgung von Auskünften und die Ermöglichung des Zugangs zu dem Ort, an dem die entsprechenden Produkte sich befinden.

9.2 Dem Verbraucher wird innerhalb von 14 Tagen der Kaufpreis erstattet oder falls gewünscht auf Anfrage ein Ersatzprodukt geliefert.

9.3 Dem Abnehmer/Wiederverkäufer werden innerhalb einer angemessenen Frist Produkte als Ersatz für die zurückgerufenen Produkte zugesandt. Diese Produkte werden von vergleichbarer Qualität sein.

 

Artikel 10: Reklamationen

10.1 Reklamationen werden vom Lieferanten nur bearbeitet, wenn sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der betreffenden Produkte bzw. nach Entdeckung von äußerlich nicht wahrnehmbaren Mängeln direkt beim Lieferanten eingereicht werden, und zwar unter Androhung des Verfalls von Rechten.

10.2 Reklamationen sind nicht mehr möglich, wenn das gelieferte Produkte ganz oder teilweise weiterverkauft worden ist oder darauf irgendein anderes Recht an Dritte verliehen worden ist, wenn das gelieferte Produkte irgendwie verarbeitet, bedruckt oder ausgestellt (gewesen) oder wenn irgendwie anders darüber verfügt worden ist, oder auch wenn Anleitungen in der Gebrauchsanweisung, auf der Packungsbeilage und/oder auf der Verpackung nicht befolgt worden sind oder das gelieferte Produkt in anderer Weise, nach der ausschließlichen Beurteilung des Lieferanten, außer bei einem Gegenbeweis durch den Abnehmer, nicht fachkundig oder nicht richtig behandelt worden ist. Reklamationen sind nie möglich hinsichtlich eines solchen Aspekts, zu dem der Lieferant in der Gebrauchsanweisung, Packungsbeilage und/oder auf der Verpackung einen Vorbehalt gemacht hat.

10.3 Soweit das Produkt die im niederländischen Gesetz vorgeschriebenen Anforderungen zur Sache erfüllt oder unter die im niederländischen Gesetz zugelassenen Toleranzwerte bzw. Grenzen fällt, werden Reklamationen des entsprechenden Produkts, die sich auf diese Beschaffenheiten beziehen, nicht bearbeitet.

10.4 Falls die Reklamation sich als begründet erweist, wird der Lieferant, nach seiner Wahl, die gelieferten Produkte, nachdem er sie im Originalzustand zurückerhalten hat, durch gleichwertige neue Produkte ersetzen oder Schadensersatz in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Produkte zahlen, nachdem er sie im Originalzustand zurückerhalten hat. Der Lieferant ist nicht an irgendwelche anderen außer den im letzten Satz beschriebenen Pflichten gebunden.

10.5 Reklamationen oder andere Behauptungen bezüglich der Untauglichkeit der gelieferten Produkte geben dem Abnehmer nie, auch nicht wenn die Reklamation gemäß diesem Artikel rechtzeitig dem Lieferanten mitgeteilt worden ist, einen Anlass zur Aussetzung oder zum Ausschluss der Bezahlung von früheren Lieferungen oder von noch zu erfolgenden Lieferungen oder zur Auflösung des Vertrags durch den Abnehmer.

10.6 Rücksendungen werden nur mit der ausdrücklichen vorhergehenden schriftlichen Genehmigung des Lieferanten angenommen.

 

Artikel 11: Auflösung und Kündigung

11.1 Nur der Verbraucher kann ohne Angabe von Gründen den Vertrag innerhalb von 14 Tagen auflösen. Bei Rücksendung der gelieferten Produkte muss der Verbraucher das Produkt unbenutzt zusammen mit allem gelieferten Zubehör in der Originalverpackung und in der hierzu angegebenen Art versenden. Der Abnehmer muss auf die angegebene Art seine Reklamationen melden und kann erst nach einer schriftlichen Inverzugstellung und Verzug zur Auflösung übergehen.

11.2 Außer den Kosten für die Rücksendung gehen keine zusätzlichen Kosten auf Rechnung des Verbrauchers. Die Kosten einer Rücksendung von einem Abnehmer/Verbraucher gehen immer und vollständig auf Rechnung des Abnehmers/Verbrauchers.

11.3 Die Möglichkeit zur Auflösung, wie beschrieben in Artikel 11, gilt nicht für Produkte:

  • die schnell verderben oder veralten können,
  • für Audio- und Videoaufnahmen, bei denen der Verbraucher die Versiegelung aufgebrochen hat,
  • die gemäß den Angaben des Verbrauchers entstanden sind (Maßarbeit),
  • die eindeutig persönlicher Art sind .

11.4 Aus hygienischen Gründen können intime Produkte nur zurückgesandt werden, wenn die Verpackung nicht geöffnet gewesen ist. Verträge für diese Produkte können nur unter dieser Bedingung aufgelöst werden.

11.5 Wenn der Lieferant und der Verbraucher einen Vertrag für die periodische Abnahme von Produkten auf unbestimmte Zeit abschließen, kann dieser Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zwischenzeitliche gekündigt werden. Diese Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

 

Artikel 12: Ausschluss/Einschränkung der Haftung des Lieferanten

12.1 Der Abnehmer/Verbraucher ist sich über die Art und die Risiken bezüglich der Lifestyle Produkte und Dienstleistungen bewusst, die der Lieferant liefert. Unbedachtsamer, experimenteller oder anderer unvorsichtiger Gebrauch geht vollständig auf Rechnung und Risiko des Abnehmers/Verbrauchers. Der Verbraucher/Abnehmer muss sich immer bewusst machen, dass bestimmte Risiken mit dem/der (Art des) Gebrauch(s) der Produkte und Dienstleistungen verbunden sind. Von abweichendem Gebrauch, beispielsweise abweichend von der beigefügten Gebrauchsanweisung, wird abgeraten. Jedoch auch wenn eine Gebrauchsanweisung beigefügt ist, muss man immer vernünftig mit den Produkten und Dienstleistungen umgehen. Jeder Gebrauch geschieht auf eigenes Risiko.

12.2 Der Lieferant haftet nie für irgendeinen Schaden, dazu gehört Betriebsschaden, den der Abnehmer/Verbraucher, Wiederverkäufer und/oder ein Dritter erleidet, dazu gehören Mitarbeiter des Abnehmers oder Wiederverkäufers, der direkt oder indirekt durch vom Lieferanten gelieferte bestehende Produkte entstanden ist, außer wenn der Schaden vorsätzlich oder durch grobes Verschulden des Lieferanten verursacht worden ist, in welchem Fall der Lieferant jedoch nie zu einem höheren Schadensersatz verpflichtet sein wird als zu einem Betrag, der dem Rechnungswert der gelieferten bestehenden Produkten entspricht, bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,- €. Der Lieferant haftet nie für direkten oder indirekten Schaden irgendeiner Art, der durch seine Mitarbeiter oder Dritte verursacht worden ist, die er einsetzt, unabhängig davon ob diesen Mitarbeitern oder diesen Dritten Vorsätzlichkeit oder grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Der Abnehmer und/oder Wiederverkäufer ist verpflichtet, den Lieferanten sowohl vor Gericht sowie auch außergerichtlich von jeder Haftung gegenüber Dritten schadlos zu halten.

12.3 Haftung für Mister B Produkte:

  • Produkthaftung: Der Lieferant haftet gegenüber dem Verbraucher aufgrund von Artikel 6:185 ff. Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch nur für Mister B Produkte, die Schaden verursachen an (i) Personen oder Gegenständen, die zur Privatsphäre gehören und in welchem Fall der Schaden – wenn es sich um Personenschäden handelt – zum Tod oder einer Körperverletzung geführt hat oder (ii) wenn es sich um Sachschäden handelt, die zur Privatsphäre gehören und der Schaden höher als 500,- EUR ist.  
  • Gesetzlich vorgeschriebene Haftung: Wenn irgendein vorsätzliches oder bewusst leichtsinniges Handeln oder Unterlassen durch den Lieferanten oder seinen Vorgesetzten zum Tod oder einer Körperverletzung führt, dann ist die Haftung des Lieferanten dafür nicht eingeschränkt. Außer der Produkthaftung des Lieferanten gilt die gesetzliche vorgeschriebene Haftung des Lieferanten gegenüber dem Verbraucher und ist jeder Sachschaden pro Vorfall auf 5.000,- EUR beschränkt oder aber auf den Umfang der Bestellung, es ist der niedrigere Betrag von beiden anzuwenden.
  • Vertragliche und außervertragliche Haftung gegenüber dem Abnehmer und/oder Wiederverkäufer: Die Haftung im Rahmen dieses Vertrags oder eine unrechtmäßige Handlung ist gegenüber dem Abnehmer und/oder Wiederverkäufer, der kein Verbraucher ist, auf einen Betrag beschränkt, der 125% des Preises entspricht. Der Lieferant übernimmt keine Haftung gegenüber dem Abnehmer und/oder Wiederverkäufer, der kein Verbraucher ist, für: (i) Schäden durch einen Fehler oder Mangel an Mister B Produkten, die vom Lieferanten innerhalb einem angemessenen Zeitraum ersetzt oder repariert worden sind; (ii) indirekte Schäden oder reine Vermögensschäden sowie verpasste Geschäftschancen, verlorenen Umsatz und Gewinn; (iii) Schäden, die durch die Befolgung der Empfehlungen und Anweisungen des Lieferanten hätten verhindert werden können und (iv) Schäden, die verursacht worden sind, weil der Lieferant vom Abnehmer/Wiederverkäufer, der kein Verbraucher ist, angegebene oder angelieferte Materialien benutzt hat und/oder gemäß den Anweisungen des Abnehmers/Wiederverkäufers, der kein Verbraucher ist, gehandelt hat (v) Schäden, die verursacht worden sind, weil der Abnehmer/Wiederverkäufer die Gebrauchsanweisung, die vom Lieferanten zusammen mit den Mister B Produkten geliefert worden ist, dem Endverbraucher nicht vollständig mitgeteilt hat.

 

Artikel 13: Höhere Gewalt

13.1 Wenn der Lieferant als Folge der Verspätung bei der Anlieferung von Produkten, Rohstoffen oder anderen benötigten Dingen, die Produkte nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig liefern kann, hat der Lieferant das Recht nach seiner Wahl die Lieferung den Umständen entsprechend aufzuschieben oder die ganze Lieferung nicht auszuführen. Wenn sich ein Fall ergibt, wie im vorigen Satz beschrieben, hat der Abnehmer/Verbraucher keinerlei Schadensersatzanspruch.

13.2 Der Lieferant wird den Abnehmer/Verbraucher oder Wiederverkäufer möglichst schnell über eine solche Verspätung informieren.

 

Artikel 14: Bezahlung

14.1 Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, werden die Bezahlungen vor der Lieferung digital durch den dazu angegebenen Dritten ausgeführt. Falls die Bezahlung durch eine Rechnung erfolgt, muss diese innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist bezahlt werden, ohne irgendeinen Anspruch auf Rabatt, Verrechnung oder Schuldvergleich.

14.2 Nach dem Verstreichen der in Artikel 14.2 genannten Frist ist der Abnehmer/Verbraucher von Rechts wegen in Verzug und ist der Abnehmer/Verbraucher für den Rechnungsbetrag oder den nicht bezahlten Teil davon dem Lieferanten vertragliche Verzugszinsen ab dem Tag an schuldig, an dem der Betrag fällig war bis zum Datum der gesamten Bezahlung, entsprechend dem dann gültigen Diskontsatz für Schulverschreibungen der Niederländischen Bank + 3%. Alle Kosten, die aufgrund gerichtlicher oder außergerichtlicher Eintreibung einer Forderung entstanden sind, gehen auf Rechnung des Abnehmers/Verbrauchers. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15% des gesamten einzufordernden Betrags.

14.3 Falls der Abnehmer/Verbraucher mit einer fälligen Zahlung einer einzufordernden Forderung gegenüber dem Lieferanten in Verzug ist, hat der Lieferant das Recht, die weitere Ausführung aller mit dem Abnehmer/Verbraucher laufenden Verträge aufzuschieben, bis die Bezahlung ausgeführt wird oder diese insgesamt oder teilweise aufzulösen und kann der Lieferant bei späteren Lieferungen Barzahlung bzw. ausreichende Sicherheiten fordern.

14.4 Wenn der Abnehmer/Verbraucher in einen Zahlungsvergleich geraten ist oder droht, da hinein zu geraten, der Abnehmer/Verbraucher als zahlungsunfähig erklärt wird oder der Abnehmer die Liquidierung seiner Geschäfte beschließt oder wenn der Lieferant Informationen erhält, die mit ziemlicher Sicherheit aussagen, dass der Abnehmer wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist der Lieferant berechtigt zu fordern, dass der Abnehmer bar bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten bietet.

 

Artikel 15: Garantien und Gewährleistung

15.1 Der Abnehmer/Verbraucher, der Wiederverkäufer ist, garantiert beim Weiterverkauf der vom Lieferanten gekauften Produkte folgende Bedingungen zu erfüllen:

  1. Die Webseite, auf der die Produkte verkauft werden, entspricht mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für Fernverträge (Abschnitt 9 a von Buch 7 des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
  2. Der Wiederverkäufer garantiert, eine nach der ausschließlichen Beurteilung des Lieferanten angemessene Spanne beim Verkauf der Produkte zu berechnen, die der Lieferant dem Abnehmer geliefert hat.
  3. Der Wiederverkäufer wird nicht gegen irgendwelche Marken, Urheberrechte, Muster- und Modellrechte oder andere geistige Eigentumsrechte des Lieferanten oder von Dritten verstoßen. Bezüglich der geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten ist kein anderer Nutzen gestattet, als durch Artikel 15 gestattet ist.
  4. Der Wiederverkäufer garantiert, dass sein(e)/ihr(e) Webseite/Geschäft den von Mister B festgelegten Qualitätsnormen entspricht.
  5. Bei Verkauf von 100 Produkten oder mehr an eine juristische Person, die ihrerseits weiterverkauft, muss die Genehmigung vom Lieferanten eingeholt werden.

15.2 Wenn der Abnehmer/Verbraucher irgendeine Pflicht aus dem Vertrag und/oder aus diesen Allgemeinen Bedingungen nicht erfüllt, haftet er gegenüber dem Lieferanten für alle Schäden, die der Lieferant eventuell als Folge dieser Nichterfüllung erleidet. Der Lieferant ist im Falle der Nichterfüllung durch den Abnehmer/Verbraucher jederzeit berechtigt, den Abnehmer/Verbraucher von (direkten oder indirekten) Lieferungen von Produkten auszuschließen.

15.3 Der Abnehmer/Verbraucher hält den Lieferanten bei allen Ansprüchen Dritter bezüglich der vom Lieferanten an den Abnehmer/Verbraucher gelieferten Produkte schadlos, durch die Dritte eventuellen Schaden erlitten haben, unabhängig von der Ursache oder dem Zeitpunkt des Entstehens.

15.4 Wenn der Wiederverkäufer, der kein Verbraucher ist, Mister B Produkte an Dritte verkauft, gilt, dass die Produkthaftung des Lieferanten sich auf die Mängel des Produkts beschränkt, die bei der Lieferung der Produkte sichtbar sind und dem Lieferanten innerhalb von 14 Werktagen gemeldet werden. Die Haftung ist auf einen Höchstbetrag in Höhe des Nettobetrags der mangelhaften Produkte beschränkt.

15.5 Der Wiederverkäufer hält den Lieferanten bei allen Ansprüchen Dritter bezüglich der vom Lieferanten an den Wiederverkäufer gelieferten Produkte schadlos, durch die Dritte eventuellen Schaden erlitten haben, unabhängig von der Ursache oder dem Zeitpunkt des Entstehens.

 

Artikel 16: Alleinvertrieb

16.1 Der Lieferant erkennt keinen Alleinvertrieb für irgendeine Gemeinde, Region, Provinz, irgendeinen Distrikt oder irgendein Land an, außer wenn schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

16.2 Der Lieferant erkennt keinen Alleinvertrieb für bestimmte Produktgruppen, Märkte, Marktsegmente, Abnehmergruppen oder Handelskanäle an, außer wenn schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

 

Artikel 17 Geistiges Eigentum/Markenrecht

17.1 Der Lieferant ist Eigentümer der Marke, des Logos und des Handelsnamens „Mister B“. Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, die Marke, das Logo und den Handelsnamen „Mister B“ zu benutzen, außer wenn schriftlich mit dem Lieferanten etwas anderes vereinbart worden ist.

17.2 Alle Illustrationen von Mister B sowie Werbekampagnen, Musterfotografien und die Webseite www.misterb.com sind Eigentum des Lieferanten. Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, die Illustrationen von Mister B-Werbekampagnen und die Musterfotografien auf der Webseite www.misterb.com zu benutzen, außer wenn schriftlich mit dem Lieferanten etwas anderes vereinbart worden ist.

17.3 Der Abnehmer darf für den Verkauf von Artikeln des Lieferanten im Internet werben, aber die Webseite des Abnehmers muss sich als solche bildlich und in der Ausstrahlung deutlich von www.misterb.com unterscheiden, damit es zu keiner Verwechslung bezüglich der Identität des Lieferanten kommt.  

17.4 Der Abnehmer/Verbraucher darf keine Illustrationen des Lieferanten wie Abbildungen und Texte von der Webseite benutzen, außer wenn schriftlich mit dem Lieferanten etwas anderes vereinbart worden ist.

17.5 Der Abnehmer/Verbraucher darf keine Illustrationen des Lieferanten wie Abbildungen und Texte von der Webseite benutzen, wenn die Produkte an anderer Stelle eingekauft worden sind, außer wenn schriftlich mit dem Lieferanten etwas anderes vereinbart worden ist.

17.6 Der Abnehmer/Verbraucher darf nur auf die hierzu angegebene Art und Weise die Illustrationen des Lieferanten benutzen, sowie unter anderem, aber nicht nur für Abbildungen und Texte von der Webseite, wenn und soweit die in Artikel 15 festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllt sind.

 

Artikel 18: Datenschutz

18.1 Der Lieferant respektiert den Datenschutz für alle Nutzer seiner Webseite und sorgt dafür, dass die persönlichen Informationen, die er erhält, vertraulich behandelt werden. Der Lieferant nutzt Ihre Daten, um die Bestellungen möglichst schnell und einfach ausführen zu lassen. Für alle anderen Zwecke wird der Lieferant diese Daten ausschließlich mit Ihrer Einwilligung nutzen. Der Lieferant wird Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte verkaufen und diese ausschließlich Dritten zur Verfügung stellen, die an der Ausführung Ihrer Bestellung beteiligt sind.

 

Artikel 19: Anwendbares Recht und Gerichtstand

19.1 Für diese Bedingungen und für alle unter diesen Bedingungen abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das niederländische Recht.

19.2 Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich anlässlich der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie anlässlich zwischen dem Lieferanten und seinem Abnehmer (oder Wiederverkäufer) geschlossener Verträge ergeben sollten, werden zuerst einem Schlichter vorgelegt, und falls dies nicht zu einer Lösung führen sollte, werden Rechtsstreitigkeiten vom zuständigen Richter in Amsterdam abgeurteilt, außer falls der Abnehmer innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nachdem der Lieferant sich schriftlich gegen ihn auf diese Bedingung berufen hat, bekanntgibt, zur Beilegung dieser Rechtsstreitigkeit den nach dem Gesetz zuständigen Richter auszuwählen.

 

Artikel 20: Übersetzungen

20.1 Dies ist eine Übersetzung unserer originalen Allgemeinen Bedingungen in Niederländisch. Bei einem eventuellen Konflikt überwiegen die originalen Allgemeinen Bedingungen in Niederländisch und gilt das niederländische Recht.