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Muss ich EU-Mehrwertsteuer oder Einfuhrsteuern zahlen?

Verständnis der Europäischen Zollunion, der EU-Mehrwertsteuer, der Einfuhrsteuer und des Zolls

Unser Unternehmen hat seinen Sitz in den Niederlanden, die zur Europäischen Zollunion gehören.

Die Europäische Zollunion (ECU) ist ein Handelsbündnis, das von Mitgliedern der Europäischen Union (EU) gebildet wird und es ihnen ermöglicht, als eine Einheit zu arbeiten.

Wenn Ihre Bestellung innerhalb der Europäischen Zollunion geliefert werden soll:

  • Ihr Kaufpreis beinhaltet die EU-Mehrwertsteuer.
  • Ihre Sendung überschreitet keine Zollgrenzen.
  • Zoll- oder Einfuhrgebühren fallen nicht an.
  • Jetzt versenden, später versenden (SNSL) ist verfügbar.

Wenn Ihre Bestellung außerhalb der Europäischen Zollunion geliefert werden soll:

  • Ihr Kaufpreis versteht sich zuzüglich EU-Mehrwertsteuer.
  • Ihre Sendung überschreitet die Zollgrenzen.
  • Bei Erhalt Ihrer Bestellung können von Ihren örtlichen Behörden Zoll- oder Einfuhrgebühren erhoben werden. Diese Gebühren werden in der Regel vom Lieferunternehmen erhoben und müssen bezahlt werden, bevor Ihre Bestellung geliefert werden kann. Der Kunde ist für alle Zoll-, Bearbeitungs- oder Einfuhrgebühren verantwortlich, die von Ihren örtlichen Behörden erhoben werden.
  • Ihre Bestellung kann nur in einer einzigen Sendung versendet werden (SNSL ist nicht verfügbar).

Länder der Europäischen Zollunion (27 Mitgliedsländer):

  • Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien , Spanien, Schweden.

Ausnahmegebiete, die nicht zur Europäischen Zollunion gehören:

  • Åland, Andorra, Berg Athos, Büsingen, Campione d'Italia, Kanarische Inseln, Ceuta, DUMB, Helgoland, Livigno, Luganersee, Melilla, Monaco, Nordirland, San Marino.
    Diese Ausnahmegebiete liegen außerhalb des geografischen, verbrauchsteuer- und umsatzsteuerrechtlichen Bereichs der EU.
  • Lieferungen an diese Orte gelten als außerhalb der Europäischen Zollunion.

Länder, die nicht zur Europäischen Zollunion gehören:

  • Island, Liechtenstein und Norwegen sind Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), jedoch nicht der Europäischen Zollunion.
  • Die Schweiz verfügt über eigene bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union, ist jedoch weder Teil der EU noch der Europäischen Zollunion.
  • Im Jahr 2020 ist das Vereinigte Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland) aus der Europäischen Union und der Europäischen Zollunion ausgetreten.
    • Auf Bestellungen im Vereinigten Königreich kann die britische Mehrwertsteuer erhoben werden, vorbehaltlich eines Schwellenwerts von 135 £.
    • Bitte lesen Sie unsere FAQ „Muss ich britische Mehrwertsteuer zahlen?“ für mehr Informationen.
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